Geschichte des Güterichterverfahrens

Vor mehr als 20 Jahren begannen Richter/innen in Deutschland, die in den USA gewonnenen positiven Erfahrungen mit Mediationsverfahren zu erproben. Zuerst am Verwaltungsgericht Freiburg, sodann im Rahmen eines von einem niederländischen Modellversuch inspirierten Modellversuchs in Niedersachsen, dem andere Bundesländer mit eigenen Pilotprojekten nachfolgten, wurden RichterInnen neben ihrer eigentlichen richterlichen Tätigkeit für Verfahren von Kollegen freigestellt, in denen sie als "RichtermediatorIn " tätig wurden. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass die oder der Dritte, der die Beteiligten dabei unterstützt, eine Lösung ihres Konflikts zu finden entsprechend der Definition von Mediation keine Entscheidungsbefugnis haben darf. Weiter wurden die RichtermediatorInnen mit den Prinzipien und der Struktur der Mediation, der Rolle als RichtermediatorIn und der Rechtsanwälte in der Mediation, mit Kommunikationstechniken, mit verschiedenen Konfliktstilen und - mustern sowie mit der Rolle des Rechts in der Mediation bekannt gemacht. Gerichtnahe Mediation wurde mit Einverständnis der Parteien in der folgenden - teilweise auch wissenschaftlich begleiteten - Pilotphase in der ordentlichen, der Verwaltungs- und auch in der Sozialgerichtsbarkeit in nahezu allen Bundesländern angeboten. Eine immer größere Zahl von Kolleginnen und Kollegen zeigte sich an dem Verfahren, der Ausbildung und auch an der Güterichtertätigkeit außerordentlich interessiert. Dabei spielte eine große Rolle, dass die oben beschriebenen Ausbildungsinhalte auch in der klassischen täglichen richterlichen Arbeit sinnvoll angewandt werden konnten, insbesondere für die weit verbreiteten und erfolgreichen Vergleichsverhandlungen in allen Justizzweigen. An der Justizakademie in Nordrhein- Westfalen fanden alsbald jährliche bundesweit geöffnete "Mediationstage" statt, die der Fortbildung und vor allem dem Erfahrungsaustausch dienten.

Im Januar 2012 hat der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages in dem eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren für das später zum Gesetz gewordene Güterichterverfahren bilanziert: "Nicht zuletzt die Erfolge der Gerichtsmediation in den vergangenen knapp 10 Jahren haben gezeigt, dass Verfahren der konsensualen Streitbeilegung in zeitlicher und finanzieller Hinsicht sowie unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit auch in Deutschland sinnvolle Alternativen zur richterlichen Entscheidung bieten können."

Durch das in der Folgezeit im Jahre 2012 verabschiedete und in Kraft getretene Gesetz "Zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung" MediationsG - Mediationsgesetz (gesetze-im-internet.de) wurde das Güterichterverfahren in die Verfahrensordnungen der Zivil-, Arbeits-, Finanz-, Sozial-, und Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgenommen.

Seitdem werden förmlich zu Güterichtern bestimmte und hierfür fort- und ausgebildete KollegInnen regelmäßig dabei tätig, das anhängige Verfahren (ohne Entscheidungsbefugnis)
im Rahmen des Verfahrensabschnittes "Güterichter" einer Konfliktlösung zuzuführen. Dabei ist die Zustimmung der Prozessparteien ein wesentliches Eignungskriterium für den Erfolg eines Güteverfahrens.

Das Verfahren wird nach Corona bedingten Einschränkungen noch immer "nur" in vergleichsweise wenigen Fällen in Anspruch genommen (vgl. hinsichtlich der aktuellen Zahlen www.gueterichter-forum.de). Bei dieser Einschätzung ist zu betonen, dass die starken Unterschiede hinsichtlich der im Güterichterverfahren bearbeiteten Fälle zwischen vergleichbaren Gerichten den Schluss zulassen, dass die jeweilige eigene "Gerichtskultur" im weitesten Sinne für die Inanspruchnahme von großer Bedeutung ist (vgl. auch insoweit www.gueterichter-forum.de). Das Verfahren hat sich jedoch als eine weitere Verfahrensalternative neben den etablierten richterlichen Verfahren, insbesondere den durch die Streitrichter geführten Vergleichsverhandlungen, bewährt. Dass seine Existenz als gesichert einzustufen ist, lässt sich an den umfassenden Aus- und Fortbildungsangeboten der Justiz für die Richterschaft im Bereich des Güterichterverfahrens und der Kommunikation und Verhandlungstechnik erkennen.

Nicht zuletzt hat die Mediationsausbildung im Rahmen der Güterichterausbildung auch zur Folge, dass die ausgebildeten Richter/innen ausgewählte Kommunikationstechniken der Mediation auch als Streitrichter bei ihren Vergleichsverhandlungen anwenden und damit die Qualität ihrer mündlichen Verhandlungen wesentlich verbessern.


Freya Entringer


Camilla Hölzer

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